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24. April 2024, 12:02 Uhr

Die Brandstifter vom Emder van-Ameren-Bad müssen in die Entziehungsanstalt

Freiheitsstrafen für die beiden Hauptschuldigen des Feuers, der dritte Mittäter erhält Sozialstunden

Lesedauer: ca. 2min 40sec
Das Emder van-Ameren-Bad nach dem Brand vom 11. Juli 2023. Foto: Feuerwehr

Das Emder van-Ameren-Bad nach dem Brand vom 11. Juli 2023. Foto: Feuerwehr ©

Der Brand im Van-Ameren-Bad in Emden vom 11. Juli vergangenen Jahres ist juristisch geahndet worden. Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Aurich hat zwei Angeklagte zu Freiheitsstrafen verurteilt und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Für den Dritten im Trio, der wegen Beihilfe zum Diebstahl verurteilt wurde, geht ein von ihm selbst vorgebrachter Wunsch in Erfüllung. Der 19-J#hrige muss 150 Stunden gemeinnützige Arbeit im Van-Ameren-Bad verrichten.

Sehr nüchtern und schnörkellos erklärte Richter Bastian Witte den Angeklagten, wie Urteil und Strafe zustande kamen. Am intensivsten widmete er sich dabei dem inzwischen 19-jährigen Hauptangeklagten, der eine Jugendstrafe von vier Jahren erhielt. Ihm wurde nicht nur der Diebstahl im Emder Bad und die anschließende Brandstiftung zugeschrieben. Verurteilt wurden zudem zwei Einbruchdiebstähle und eine Sachbeschädigung in Oldenburg, die er gemeinsam mit anderen Mittätern beging. Die Beweislage war in diesen Fällen eindeutig. Videoüberwachungen an den Tatorten, Fußspuren und in seiner Wohnung aufgefundene Beute waren nicht vom Tisch zu wischen. Die Jugendkammer sprach in seinem Fall von schädlichen Neigungen und der Schwere der Schuld. „Der Erziehungsbedarf ist hoch“, konstatierte der Vorsitzende. „Sie sind nie richtig in einer Bahn gelaufen.“

Weniger eindeutig war zunächst die Sachlage bezüglich der Brandstiftung im Emder Freibad. Die Anklage hatte zunächst nicht nur ihn, sondern auch den 26-jährigen Mitangeklagten beschuldigt. Der erwachsene Angeklagte war nach der Beweisaufnahme aber aus dem Schneider. Der Haupttäter hatte zugegeben, das Feuer gelegt zu haben. Auf diese Weise wollte er seine DNA-Spuren in Form von Spucke vernichten, so hatte er selbst erklärt. Zu dem Zweck habe er Desinfektionsmittel ausgebracht und angezündet. Vom verheerenden Ausmaß des Feuers sei er selbst überrascht gewesen.

Hinter dieser Einlassung steckte die Verteidigungsstrategie, die Brandstiftung juristisch als fahrlässig statt vorsätzlich einzuordnen. Die Kammer ging bei dieser Argumentation nicht mit. „Wir können sicher sagen, dass die Geschichte mit dem Desinfektionsmittel nicht so stattgefunden hat“, stellte Richter Witte klar. „Es muss in großer Menge Brandbeschleuniger ausgebracht worden sein.“ Er bezog sich dabei auf die Expertise des Brandsachverständigen Harald Eden, der die Angaben des Angeklagten anhand von Experimenten überprüfte. Das Feuer richtete einen Schaden von rund 1,2 Millionen Euro an.

Einen Anhaltspunkt dafür, dass die Brandstiftung zwischen den beiden Einbrechern verabredet worden war, fand die Kammer nicht. Deshalb wurde der 26-jährige Angeklagte „nur“ wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Allerdings wird er direkt vom Gefängnis in die Therapie wechseln können, weil die bisherige Untersuchungshaft einen Vorwegvollzug aufhebt. Der 19-jährige Hauptangeklagte hingegen muss noch einige Monate in der Jugendstrafanstalt absitzen. Die Haftbefehle gegen beide Angeklagten wurden aufrechterhalten.

Der Dritte im Bunde blieb ein Aufenthalt hinter Gittern bislang erspart und das bleibt auch so. Er hatte für die beiden anderen Angeklagten in der Tatnacht den Chauffeur gegeben. Er selbst hatte angeregt, als Wiedergutmachung Sozialstunden im Van-Ameren-Bad abzuleisten. Der Förderverein diskutierte sehr ausführlich über dieses Angebot und stimmte schließlich zu. Vielleicht ist das die beste aller denkbaren Erziehungsmaßnahmen.

Allerdings werden voraussichtlich alle drei Angeklagten noch einmal auf der Anklagebank vor der Großen zusammentreffen. Sie sollen in der Nacht des Brandes im Van-Ameren-Bad auch noch in die IGS Emden eingestiegen sein.

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