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16. Dezember 2023, 06:30 Uhr

Großheider wird für den Besitz von Kinderpornografie verurteilt

Über 1000 Bilder auf dem Handy – Großheider auf Bewährung

Lesedauer: ca. 2min 09sec
Großheider wird für den Besitz von Kinderpornografie verurteilt

Wegen des Besitzes von Kinderpornografie wurde am Donnerstag ein Großheider am Amtsgericht Norden verurteilt. Insgesamt soll der Angeklagte 1037 Bilder und drei Videos auf einem Handy gehabt haben. Wie die dahin gekommen sind, konnte er sich bei der Verhandlung allerdings nicht erklären. Denn in dem Zeitraum, in dem die Bilder auf das Endgerät gelangt sind, sei der 40-Jährige alles andere als psychisch stabil gewesen.

Dass die Bilder gefunden wurden von der Polizei, war ein Zufallsfund. Denn gegen den Angeklagten lief vorher bereits ein Strafverfahren wegen bandenmäßigem Umgang, Besitz und Handel mit Betäubungsmitteln, im Rahmen dessen er bereits eine Freiheitsstrafe auf Bewährung erhalten hatte. Während einer Hausdurchsuchung – um Beweise zu sichern, dass er mit Drogen handelt – wurde auch das Handy mit den Bildern entdeckt und eine weitere Anzeige gestellt.

Der Angeklagte betont jedoch, dass er nicht wisse, wie die Daten auf das nicht mehr genutzte Telefon gekommen sein sollen. Die meisten Daten seien aus dem Jahr 2021, die laut den ermittelnden Polizisten zum Teil über eine Standardsuchmaschine heruntergeladen wurden und nicht besonders geordnet oder versteckt waren.

„Ich war damals ganz anders“, erzählt der Angeklagte. Durch den stetigen Drogenkonsum habe er zwischenzeitlich nichts mehr von seiner Umgebung wahrnehmen können. So sei er auch davon überzeugt gewesen, dass seine Wohnung von dem Geist einer Verstorbenen heimgesucht wird und er mit seinem Bett auch morgens ins Spanien aufgewacht sei.

Für ihn entpuppte sich der Gefängnisaufenthalt als Segen. Denn dieser zwang ihn zu einem kalten Entzug, sodass sich sein psychischer Zustand deutlich verbessert habe. Auch gehe er regelmäßig zu Therapiestunden und sei aktuell dabei, zusammen mit seiner Therapeutin eine Selbsthilfegruppe aufzubauen. „Es tut mir sehr leid, was ich getan habe – ich habe so viel verkackt, was ich nicht mehr rückgängig machen kann“, entschuldigte sich der 40-Jährige vor der Urteilsfindung.

Das Amtsgericht Norden verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Zudem muss er einen Wohnortswechsel angeben. Zurück ins Gefängnis müsse er somit nicht, da er sich bisher sehr gut wieder in die Gesellschaft eingliedert. „Danke, dass ich noch eine zweite Chance bekomme“, sagte der angeklagte Großheider zum Abschluss.

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