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17. Februar 2024, 06:30 Uhr

Sexueller Missbrauch in Dornum vor Gericht

Ein Auricher steht wegen 79 Fällen vor Gericht. Die Opfer sind psychisch auffällig

Lesedauer: ca. 2min 41sec
Vor dem Auricher Landgericht begann am Freitag der Prozess gegen den 66-Jährigen. Foto: Ute Bruns

Vor dem Auricher Landgericht begann am Freitag der Prozess gegen den 66-Jährigen. Foto: Ute Bruns © Bruns ubr

Ein 66-jähriger Auricher soll sich von Juni 2021 bis Oktober 2022 an zwei Mädchen in insgesamt 79 Fällen sexuell vergangen haben. In 50 Fällen soll eine Jugendliche das Opfer gewesen sein. Ein Kind war laut Anklage in 29 Fällen betroffen, davon lautet der Vorwurf in 21 Fällen auf schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes. Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Aurich machte der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Sommer 2021 Kontakt zu einer heute 17-Jährigen aufgenommen zu haben, die seinerzeit in einer Einrichtung in der Samtgemeinde Holtriem lebte. Der 66-Jährige soll der Jugendlichen angeboten haben, dass sie für ihn Ferienwohnungen in der Gemeinde Dornum putzen könne. In verschiedenen Ferienwohnungen soll es dabei zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Zudem soll der Angeklagte mit dem Mädchen zu abgelegenen Orten in Dornum und Westerholt gefahren sein, wo es in seinen Fahrzeugen, einem Sprinter und einem Pkw, ebenfalls zu Missbrauchshandlungen gekommen sein soll. Als Gegenleistung soll die Jugendliche etwas Geld für Süßigkeiten, Alkohol oder Zigaretten bekommen haben.

Über die Jugendliche lernte der Angeklagte im Sommer 2022 deren damals zwölfjährige Freundin kennen, die ebenfalls in der Einrichtung lebte. Die Vorgehensweise war in ihrem Fall ähnlich. Die Missbrauchstaten sollen wiederum an abgelegenen Orten wie Windparks in Westerholt stattgefunden haben, wobei der Auricher mit dem Kind auch mehrfach Geschlechtsverkehr durchgeführt haben soll. Auch die Zwölfjährige soll als Gegenleistung geringe Bargeldbeträge, Alkohol oder Zigaretten erhalten haben.

Eine leitende Mitarbeiterin der Einrichtung, in dem die Mädchen untergebracht waren, schilderte im Zeugenstand, wie es zur Anzeige gegen den Auricher kam. Es bestand der Verdacht, dass die Zwölfjährige Drogen verkaufen könnte. Um diesem Verdacht nachzugehen, überprüften Mitarbeiter ihr Handy. Der Verdacht des Verkaufs von Drogen bestätigte sich nicht, aber es wurden Chats und Fotos mit sexuellem Inhalt gefunden. Daraufhin berichtete das Mädchen zwei Betreuerinnen von den sexuellen Übergriffen. Die Polizei wurde informiert und Anzeige erstattet.

Im September 2022 wandte sich das Kind erneut an eine Betreuerin und erzählte, dass sich der Angeklagte wieder mit ihr treffen wolle. Die Betreuerin sei mit dem Mädchen zu dem verabredeten Ort gegangen, so die Zeugin. Zwei weitere Mitarbeiterinnen folgten. Als der Angeklagte in seinem Auto erschien, sei er von einer Heimmitarbeiterin angesprochen worden. „Sie hat ihm gesagt, dass das Kind zwölf Jahre alt ist und er sich strafbar macht“, erzählte die Zeugin. „Wie hat der Angeklagte reagiert?“, fragte der Verteidiger nach. „Er war ruhig und gelassen“, antwortete die Zeugin.

Trotz der auf den ersten Blick guten Beweislage könnte sich die Beweisaufnahme schwierig gestalten. Die beiden befreundeten Mädchen sollen psychische Auffälligkeiten zeigen. Vor allem die Jugendliche müsste besonders sorgfältig befragt werden. „Sie erzählt viele Geschichten. 50 Prozent der Geschichten sind nicht glaubwürdig“, berichtete die Heimmitarbeiterin. Außerdem gebe es den Verdacht, dass die Jugendliche möglicherweise der Prostitution nachgeht. Die Ausführungen über psychische Auffälligkeiten und Fantasiegeschichten führten den Verteidiger zu der Frage, ob nicht vielleicht Begutachtungen der Mädchen vonnöten wären. An einem solchen Punkt ist die Kammer aber noch nicht. „Wir wollen uns erst mal selbst einen Eindruck von den Mädchen machen. Dann sehen wir weiter“, sagte Richter Bastian Witte.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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